Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Schaltung von Werbemitteln im Rahmen des Bike Components (bc) Partnerprogramms 

§1 Geltung 

1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der bc GmbH, Carlo-Schmid-Straße 12, 52146 Würselen (im Folgenden: „Advertiser“, “bc”, “bc GmbH”) und den Partnern des bc Partnerprogramms (im Folgenden: “Publisher“, “Partner”, “Affiliate”).

Eigene Geschäftsbedingungen der Publisher bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des Advertisers und finden daher auch dann keine Anwendung, wenn der Advertiser ihrer Geltung nicht widerspricht. 

2) Diese AGB finden gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB keine Anwendung. 

§2 Vertragsschluss 

Ein Vertrag zwischen dem Advertiser und einem Publisher über die Schaltung von bc-Werbemitteln kommt ausschließlich über das Bewerbungsverfahren der Partnerprogramm-Plattform unter partner.bike-components.de zustande, in dessen Rahmen der Publisher ein Angebot für die Teilnahme am bc-Partnerprogramm abgibt und dabei diese AGB akzeptiert. Ein Anspruch des Publishers auf Annahme dieses Angebotes und damit Abschluss eines Vertrags mit dem Advertiser besteht nicht. Dem Publisher wird die erfolgreiche Aufnahme in das bc-Partnerprogramm vom Advertiser und/oder seinen Vertragspartnern mitgeteilt. 

§ 3 Vertragsgegenstand 

1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme am Partnerprogramm und die Bewerbung von bc (bike-components.de) durch den/die Publisher. Die bc GmbH stellt dem Publisher zu diesem Zweck als Advertiser über das Partnerprogramm eine Auswahl an Werbemitteln (z.B. Werbebanner, Produktdatenfeeds, Textlinks etc.) zur Verfügung. 

2) Der Publisher wird die Werbemittel des Advertisers in eigener Verantwortung auf seiner / seinen im bc-Partnerprogamm angemeldete(n) Website(s) (nachfolgend „Publisher-Website“) platzieren. Der Publisher entscheidet frei, ob und wie lange er die bc-Werbemittel auf der Publisher-Website platziert. Er ist berechtigt, die bc-Werbemittel jederzeit wieder zu entfernen. 

3) Für die Bewerbung und erfolgreiche Vermittlung von Transaktionen (z.B. Bestellungen, Leads etc.) erhält der Publisher eine Vermittlungsprovision/Vergütung, die vom Umfang und realen Wert der jeweiligen Leistung abhängig ist. Entstehung und Höhe dieser Provision bestimmen sich nach den im Partnerprogramm unter partner.bike-components.de einsehbaren Vergütungskonditionen und sind nicht Gegenstand dieser AGB. Der Advertiser behält sich jedoch jederzeit das Recht vor die Vergütungskonditionen anzupassen und darüberhinaus Sonderkonditionen mit ausgewählten Publishern zu vereinbaren. 

4) Das bc-Partnerprogramm begründet zwischen den Parteien kein sonstiges über diesen Vertrag hinausgehendes Vertragsverhältnis. 

5) Der Advertiser behält sich vor, die diese AGB‘s jederzeit anzupassen. Etwaige Änderungen werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt. Sollte der Partner mit den Änderungen nicht einverstanden sein, so ist er berechtigt, dem Advertiser dies bis zum Ablauf von vier Wochen ab dem Zugang der Änderungsmitteilung mitzuteilen. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht binnen dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert und treten mit Ablauf der Frist in Kraft. Der Advertiser wird den Partner in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Vierwochenfrist hinweisen. 

§ 4 Verpflichtungen der Publisher 

1) Der Publisher ist für die Inhalte und den laufenden Betrieb seiner Publisher-Website selbst verantwortlich und wird dort während der Laufzeit dieses Vertrages keine Inhalte platzieren, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder die Rechte Dritter verstoßen. Untersagt sind (ohne darauf beschränkt zu sein) insbesondere Gewalt verherrlichende Darstellungen, sexuelle und/oder pornographische Inhalte und Abbildungen, irreführende Aussagen oder diskriminierende Inhalte (z.B. hinsichtlich Geschlecht, Rasse, sexueller Orientierung, Politik, Religion, Nationalität und/oder körperlicher sowie geistiger Beeinträchtigungen). Solche Inhalte dürfen weder auf der Publisher-Website selbst Erwähnung finden noch darf von der Partner-Website aus zu entsprechenden Inhalten auf anderen Websites verlinkt werden. 

2) Dem Publisher ist es untersagt, Websites im Internet vorzuhalten, die zu einer Verwechslung mit dem Webauftritt des Advertisers führen könnten. Es ist dem Publisher weder gestattet, diesen zu spiegeln noch Grafiken, Texte oder andere Inhalte des Webauftrittes des Publishers zu übernehmen. Insbesondere ist der Eindruck zu vermeiden, dass es sich bei der Partner-Website um ein Projekt der bc GmbH handelt oder dass ihr Betreiber mit der bc GmbH in irgendeiner Weise wirtschaftlich verbunden ist, die über das bc-Partnerprogramm und diesen Vertrag hinausgeht. Jede Verwendung von Materialien oder Inhalten aus dem Webauftritt des Advertisers sowie dessen Logos oder Marken durch den Partner bedarf einer vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Advertiser. 

3) Das Suchmaschinenmarketing (SEA / SEO) und andere keywordbasierte Werbung für die Marke bc GmbH (Bike Components) sowie Eigenmarken ist nicht gestattet. Im Falle eines Verstoßes werden alle generierten Kommissionen ohne weitere Ankündigung bzw. Begründung storniert. Site Links in Google Ads Anzeigen dürfen nur dann im Zusammenhang mit Bike Components gebucht werden, wenn sie auf eine Landingpage der Partner-Website verweisen, auf der die bc GmbH exklusiv beworben wird. 

Site Links dürfen ausdrücklich nicht auf die Marke Bike Components bzw. auf Vertipper oder generische Begriffe rund um das bc-Produktsortiment geschaltet werden, noch ist eine direkte Weiterleitung aus entsprechenden  Anzeigen heraus gestattet. 

4) Der Publisher sichert zu, Cookies nur dann zu setzen, wenn ein vom bc-Partnerprogramm zur Verfügung gestelltes Werbemittel in sichtbarem Einsatz auf der Publisher-Website ist und es zu einem freiwilligen und bewussten Klick durch den User kommt. Die Nutzung von Layern, Add-Ons, iFrames und der Postview- Technologie ist grundsätzlich nicht gestattet und hiermit strengstens untersagt. 

5) Der Publisher darf ausschließlich Gutscheine bzw. Gutscheincodes bewerben, die der Advertiser explizit für Teilnehmer des bc-Partnerprogramms bzw. Affiliate-Publisher freigegeben und/oder mittels Publisher-Newsletter kommuniziert hat. Die Bewerbung anderer Gutscheine, etwa aus Endkunden-Newslettern, Printanzeigen und/oder Kundenservice-Kontakten ist nicht gestattet. Im Falle eines Verstoßes werden alle Transaktionen storniert. 

6) Die schuldhafte Verletzung der vorstehenden Ziffern 1) – 5) sowie sonstiger gewerblicher Schutz- und Urheberrechte der bc GmbH durch den Publisher berechtigen den Advertiser zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Etwaige der bc GmbH darüber hinaus zustehende Ansprüche gegen den Publisher bleiben unberührt. Insbesondere ist der Advertiser gegenüber dem Publisher berechtigt, sämtliche auf diesen bezogene Leistungen zurückzubehalten oder einzustellen. 

7) Der Publisher wird unverzüglich Advertiser-Werbemittel von der Publisher-Website entfernen, wenn er vom Advertiser dazu aufgefordert wird. 

8) Wird der Advertiser aufgrund einer schuldhaften vertraglichen Pflichtverletzung des Publishers oder aufgrund eines Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmung durch den Publisher in Bezug auf die Schaltung der bc-Werbemittel von Dritten in Anspruch genommen, ist der Publisher verpflichtet, die bc GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der vorbenannten Verstöße geltend gemacht werden, inklusive angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, freizustellen. Benötigt der Advertiser für die Rechtsverteidigung Informationen oder Erklärungen des Publishers, so ist dieser verpflichtet, diese dem Advertiser unverzüglich zur Verfügung zu stellen, und auch im Übrigen wird der Publisher den Advertiser bei der Rechtsverteidigung angemessen unterstützen. 

§ 5 Leistungen des Advertisers 

1) Mit der Zulassung zum bc-Partnerprogramm wird dem Publisher eine breite Auswahl an Werbemitteln zur Verfügung gestellt, die in Regelmäßigkeit dem Produktsortiment sowie den Saisonalitäten angepasst werden. Der Publisher kann vom Advertiser jederzeit eine individuelle Bereitstellung von Formaten oder Newslettertemplates anfordern. 

2) Die bc GmbH betreibt ihre Website sowie die darauf angebotenen Services, wie die Bereitstellung von Produktdaten, im Rahmen der bc GmbH zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten. Der Advertiser schuldet in diesem Rahmen keine fehler- und unterbrechnungsfreie Verfügbarkeit der Webseite. Die Qualität und Korrektheit der auf der Website der bc GmbH angebotenen Produkte, Werbemittel oder csv-Dateien steht im alleinigen Ermessen des Advertisers. 

3) Über das interne Netzwerk-Tracking werden alle Aktivitäten des Publishers protokolliert und über Statistiken und Reports dem Partner zugänglich gemacht. Auf Grundlage der vermittelten Bestellungen und des daraus resultierenden Nettowarenkorbwertes berechnet sich die Provision, die der Advertiser über seinen technischen Dienstleister (uppr GmbH) dem Publisher auf monatlicher Basis auszahlt. Berücksichtigt werden dabei sowohl alle Nettoumsätze, die nach Lieferung komplett vom Kunden behalten werden, sowie alle Nettoumsätze die nach Teilretouren von den Kunden behalten werden. Die aktuellen Provisionssätze sind den Vergütungsinformationen des bc-Partnerprogramms auf der Netzwerk-Plattform unter partner.bike-components.de zu entnehmen. 

4) Der Publisher hat im Rahmen seiner Teilnahme am bc-Partnerprogramm und nach Maßgabe der Bedingungen, die er diesbezüglich mit der bc GmbH vereinbart hat, einen Provisionsanspruch in Bezug auf Transaktionen, die durch seine aktive Bewerbung der bc GmbH auf der beim Partnerprogramm angemeldeten Publisher-Website innerhalb der ersten Session und während der 30 Tage danach generiert werden. 

§ 6 Haftung 

1) Der Advertiser haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Advertiser übernommenen Garantie. 

2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Advertisers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. 

3) Eine weitergehende Haftung der bc GmbH besteht nicht. 

4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden, Vertreter und Organe der bc GmbH. 

§ 7 Vertragsdauer und Kündigung 

1) Die Laufzeit dieses Vertrages richtet sich nach der Dauer der Zugehörigkeit des Publishers zum bc-Partnerprogramm. 

2) Nach Vertragsbeendigung hat der Publisher die ihm überlassenen Informationen und Werbemittel unverzüglich und unaufgefordert zu löschen. Ein diesbezügliches Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Der Publisher hat dem Advertiser, auf dessen Wunsch hin, die Löschung schriftlich zu bestätigen. 

§ 8 Vertraulichkeit 

1) Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind. Dies sind insbesondere Informationen über Konditionen, Abverkaufsspezifika sowie Auswertungsmaterialien, die dem Publisher von Mitarbeitenden der bc GmbH zur Verfügung gestellt wurden. 

2) Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Der Publisher wird nur denjenigen Mitarbeitenden vertrauliche Informationen offen legen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen. Der Publisher wird diese Mitarbeitenden für die Zeit während und auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen verpflichten. 

3) Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus. 

§ 9 Abtretung, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung 

1) Der Publisher darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen den Advertiser nur nach schriftlicher Zustimmung durch die bc GmbH, an Dritte übertragen. 

2) Jede Vertragspartei darf nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der anderen Vertragspartei aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 

§ 10 Schlussbestimmungen 

1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. 

2) Ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Aachen. Die bc GmbH kann wahlweise Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Publishers erheben. 

3) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht. 

4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke. 

Falls Sie Rückfragen haben, steht Ihnen das bc-Affiliate Team jederzeit zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie: 

bc GmbH
Eric Junker
affiliate@bike-components.de

Stand: 24. August 2023 

 

zusätzlich gelten folgende AGBs der uppr GmbH:

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partnerprogramme im uppr network der uppr GmbH.

 

Mit seiner Teilnahme im uppr network akzeptiert der Partner diese AGB.

 

 

Der Publisher wird für die Kunden (nachfolgend Advertiser) der uppr GmbH im uppr network Werbe-E-Mails versenden, Display-Werbemittel platzieren und/oder Vertriebskooperationen durchführen, um Neukunden/Leads zu generieren. Für die Zusammenarbeit der beiden Parteien wird Folgendes verbindlich vereinbart:

 

1     Präambel

1.1     Die uppr GmbH (nachfolgend uppr) betreibt unter der Bezeichnung uppr network ein Angebot zur Vermarktung von performancebasiertem Marketing im Auftrag von Unternehmen unterschiedlicher Branchen (nachfolgend Advertiser). Diese bieten über das uppr network Ihre Produkte und Dienstleistungen mittels entsprechender Affiliate-Programme an. uppr betreibt zu diesem Zweck eine eigene Netzwerkplattform.

 

2     Geltungsbereich

2.1     Unter der Domain netzwerk.uppr.de ermöglicht uppr registrierten Geschäftspartnern (nachfolgend Publisher) die Teilnahme an den bereitgestellten Affiliate-Programmen der Advertiser. Im Rahmen dieser Affiliate-Programme erbringt der Publisher Media-Dienstleistungen zur Unterstützung des Vertriebs von Waren und Dienstleistungen der Advertiser über das Internet. Die Registrierung im uppr network und die Teilnahme an den dort zugänglichen Affiliate-Programmen erfolgt für den Publisher unentgeltlich. Sämtlichen Lieferungen, Leistungen und Vereinbarungen zwischen dem uppr performance netzwerk und dem Publisher liegen ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen zu Grunde. Den Advertisern bleibt das Recht vorbehalten, für ihre durch uppr vermarkteten Affiliate-Programme hiervon abweichende Publisher-Bedingungen zu formulieren. Diese sind im Einzelfall vom Publisher gesondert zu bestätigen.

2.2     Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, uppr hat die abweichenden oder entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Nutzers ausdrücklich anerkannt.

 

    Teilnahme

3.1     Um an den von der uppr GmbH im Kundenauftrag bereitgestellten Partnerprogrammen teilnehmen zu können, bewirbt sich der Publisher unter Angabe der von ihm betriebenen Werbefläche(n) über das uppr network. Entspricht die bei der Bewerbung angegebene Werbefläche nicht der tatsächlich verwendeten Werbefläche, ist uppr berechtigt, das Publisher-Konto unverzüglich zu sperren.

3.2     uppr ist zudem berechtigt, die Bewerbung des Publishers ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Anspruch des sich bewerbenden Publishers auf Teilnahme an den im uppr network hinterlegten Partnerprogrammen ist ausdrücklich ausgeschlossen. uppr hat darüber hinaus die Möglichkeit, einen zugelassenen Publisher nur von einzelnen Partnerprogrammen auszuschließen.

3.3     Durch die Teilnahme an im uppr network bereitgestellten Partnerprogrammen akzeptiert der Pubisher etwaige zusätzliche, programmspezifische Teilnahmebedingungen des Advertisers, die ggf. beim jeweiligen Partnerprogramm als Regeln hinterlegt sind. Diese werden automatisch Bestandteil des Vertrags mit dem uppr network.

3.4     Bewerben können sich ausschließlich juristische Personen oder natürliche Personen, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Jeder sich bewerbende Publisher muss zudem über ein Bankkonto verfügen.

3.5     Mit dem vollständigen Ausfüllen des Bewerbungsformulars einschließlich dem Akzeptieren dieser Bedingungen gibt der Publisher ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Teilnahme an den durch uppr bereitgestellten Partnerprogrammen mit dem Inhalt dieser Bedingungen ab. uppr nimmt das Angebot an, indem uppr oder ein durch uppr beauftragter Dritter dem Publisher eine Bestätigungsmail zusendet. Im Falle einer Ablehnung werden die vom Publisher übermittelten Daten schnellstmöglich wieder gelöscht.

3.6     Eine Übertragung der Registrierung auf Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uppr ist ausgeschlossen.

3.7     Betreibt der Publisher ein eigenes Sub-Partner-Netzwerk, steht er dafür ein, diese Bedingungen gegenüber seinen Sub-Partnern zu kommunizieren und deren Einhaltung zu überwachen und durchzusetzen. Der Publisher haftet für das Verhalten seiner Sub-Partner.

 

    Verpflichtungen des Publishers

4.1     Der Publisher verpflichtet sich während der Laufzeit der Partnerschaft mit dem uppr network keine Werbeaktionen in einer Art und Weise zu schalten, die den Interessen von uppr und den Advertisern zuwiderlaufen.

4.2     Der Publisher sorgt dafür, dass sein Online-Werbeträger (Webseite, E-Mail oder sonstiges) keine Viren, Trojaner oder andere ähnliche Programme enthält oder verbreitet, welche geeignet sind Daten oder Systeme zu schädigen, zu löschen, heimlich abzufangen oder auf sonstige Weise zu stören.

4.3     Der Publisher sichert zu, dass seine Internetseite und Werbeträger wie z.B. Banner und Emails mindestens den aktuellen deutschen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Publisher trägt dafür Sorge, dass durch seine Webseite keine Rechte Dritter, insbesondere Patent-, Urheber-, Marken- und andere gewerbliche Schutzrechte, verletzt werden. Umfelder mit illegalen Inhalten/Glücksspielen, politischen/rassistischen/ religiös/pornographisch motivierten oder anderweitig menschenunwürdigen Inhalten sind von der Vermarktung ausgeschlossen.

4.4     Sofern zwischen den Parteien schriftlich nicht anders vereinbart, sichert der Publisher zu, bei dem zu vermittelnden Endkunden Cookies erst dann zu setzen, wenn und soweit ein offizielles Werbemittel des Advertisers eingesetzt wird, das Werbemittel für den Endkunden sichtbar ist und der Erzeugung des Cookies ein freiwilliger und bewusster Klick vorausgeht. Die Nutzung von Werbeformen wie Iframes, Pop-ups, Pop-unders, Layern oder Postview-Tracking, welche die die Advertiser-Werbemittel laden und ein uppr network Cookie beim User ohne dessen Mitwirkung setzen, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uppr gestattet.

4.5     Begriffe, die als Marken oder Warenzeichen des Advertisers geschützt sind, insbesondere mit den Namen des Advertisers oder dem Namen der Domain des Advertisers identische oder verwechslungsfähige, dürfen durch den Publisher nicht als Suchbegriffe im Bereich Suchmaschinenmarketing (z.B. bei Google AdWords oder bei Yahoo! Search Marketing) gebucht werden. Der Publisher stellt sicher, dass diese Begriffe nicht in Kombination mit anderen Begriffen bei Suchanfragen erscheinen. Dem Publisher ist es nicht gestattet Anzeigen zu schalten, die sichtbare URL Adressen von Internetseiten des Advertisers darstellen. Im Anzeigentext darf der Publisher die namentliche Bezeichnung des Advertisers oder einer Domain des Advertisers verwenden, jedoch nicht in der Überschrift der Anzeige. Die Parteien können von den vorstehenden Vorgaben dieser Ziffer durch schriftliche Vereinbarung abweichen.

4.6     Dem Publisher ist es untersagt, das Trackingsystem oder andere durch uppr oder dritte Erfüllungsgehilfen und Publisher eingesetzte Systeme durch technische oder sonstige Mittel zu manipulieren, um dadurch etwa eine Zählung oder Registrierung von nicht tatsächlich im wirtschaftlichen Sinne stattfindenden Transaktionen, die eine Auszahlung einer Provision bzw. Vergütung auslösen können, vorzutäuschen. Insbesondere ist es dem Publisher untersagt, Transaktionen durch die Nutzung von falschen Angaben oder Angaben Dritter zu erschleichen, zu manipulieren, zu erzwingen oder künstlichen Verkehr zu verursachen bzw. seine tatsächliche Werbeträger-Reichweite technisch oder künstlich zu manipulieren.

4.7     Der Advertiser und uppr werden von allen rechtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere einem Verbraucher, einem Verbraucherschutzverband, einem Wettbewerber und/oder einer staatlichen Institution wie der Bundesnetzagentur und/oder einem Datenschutzbeauftragten) freigestellt, die im Zusammenhang mit der Versendung oder der Platzierung des Werbemittels geltend gemacht werden und/oder die darauf beruhen, dass Verpflichtungen aus diesen AGB nicht nachgekommen wurde. Dies beinhaltet auch die Kosten der Rechtsverfolgung.

 

    Besondere Verpflichtungen nach Art des Publishers

5.1     E-Mail- Versendungen und Verteiler

5.1.1     Emails mit Werbung eines Advertisers dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uppr versendet werden.

5.1.2     Der Publisher hat sämtliche gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Insb. werden E-Mailings nur an Empfänger versendet, die eine vorherige rechtswirksame Einwilligung für den Erhalt von Werbebotschaften durch den genannten Publisher abgegeben haben und die Voraussetzung aus Absatz 4 erfüllen. Der Publisher hat die rechtswirksame Einwilligung beweiskräftig zu dokumentieren. Es ist insbesondere die Verwendung von „Single-Opt-Ins“ unzulässig. Bei Anfragen der uppr GmbH muss innerhalb von 48 Stunden ein Beleg der rechtswirksamen Einwilligung vorgelegt werden.

5.1.3     Im Falle aufkommender Beschwerden basierend auf einem Versand werden diese Beschwerden an den Publisher weitergeleitet, welcher der betreffenden Person oder deren anwaltlichen Vertreter eine Antwort zukommen lässt. Der Publisher hat ferner allen anderen zur Geltendmachung von Ansprüchen befugten Dritten zu antworten.

5.1.4     Bei Zusendung einer Blacklist dürfen diese in der Liste aufgeführten User nicht angeschrieben werden.

5.1.5     Im Falle von entstehenden Kosten haftet der genannte Publisher insbesondere durch die Missachtung der oben genannten Punkte.

5.2     Display-Marketing

5.2.1     Eingesetzte Technologien dürfen ausschließlich die für das Targeting notwendigen Daten erfassen. Die erfassten Daten sind uppr auf Nachfrage offenzulegen.

5.2.2     Werden Pixel nachgeladen, müssen diese Pixel vorab durch uppr freigegeben werden.

5.2.3     Es muss vor dem Start einer Kampagne ein Opt-Out-Link zur Verfügung gestellt werden.

5.3     Vertriebskooperationen

5.3.1     Der Publisher garantiert, berechtigter Betreiber der von ihm angegebenen Website zu sein. Insbesondere garantiert er, Inhaber der Domain oder ihr rechtmäßiger Nutzer zu sein.

5.3.2     Webseiten, auf denen das Produkt des Advertisers beworben wird müssen über ein gültiges Impressum verfügen.

5.3.3     Der Publisher ist verpflichtet, seine im Rahmen der Registrierung angemeldete Internetseite im Hinblick auf die Werbemaßnahmen stets aktuell zu halten und ordnungsgemäß zu pflegen. Der Publisher ist für alle Inhalte seiner Internetseite selbst verantwortlich.

 

6     Werbemittel

6.1     Die gelieferten Werbemittel dürfen vom Publisher nicht verändert oder angepasst werden.

6.2     Es dürfen keine anderen Inhalte als die von der uppr GmbH bereitgestellten Werbemittel genutzt werden. Die Werbemittel des Advertisers müssen stets aktuell gehalten werden.

6.3     Der Publisher verpflichtet sich, die Nutzung von durch uppr zur Verfügung gestellten Werbemitteln nach Aufforderung durch uppr oder eines beauftragten Dritten unverzüglich zu löschen bzw. nicht mehr zu verwenden. Geschieht die Entfernung nicht unverzüglich, stellt der Publisher die uppr GmbH von einem durch sein verspätetes Handeln eventuell entstehenden Schaden frei und trägt ausschließlich alle ggf. ihm und uppr entstehenden Kosten.

 

7     Technische Ausfälle

7.1     Dem genannten Publisher ist bewusst, dass es während einer Kampagne zu technischen Fehlern kommen kann. Die uppr GmbH führt die Kampagnen ordnungsgemäß durch, übernimmt jedoch keine Haftung für technische Fehler, welche durch Serverausfälle, Störungen der Kommunikationsnetze, Rechnerausfälle bei Internet- Providern etc. verursacht werden.

 

8     Vergütung

8.1     Die Vergütung des Publishers wird je nach Partnerprogramm geregelt, erfolgt erfolgsbasiert aber spätestens nach Zahlungseingang des Advertisers an die uppr GmbH innerhalb der nächsten sieben Tage. Detaillierte Informationen zu den Vergütungsmodellen und Bedingungen einzelner Partnerprogramme finden Sie in der Partnerprogrammbeschreibung und den dazugehörigen Regeln.

8.2     Es gelten die abrechnungsrelevanten Zahlen der uppr GmbH nach Stornierung und Validierung des Advertisers. Ein Anspruch auf Vergütung entsteht für den Publisher nur bei unter seinem Account erzeugten gültigen Transaktionen.

8.3     Vergütet wird die Anzahl der generierten Neukunden/Leads, etc. Die Höhe der Vergütung und die maximale Menge werden jeweils einzeln mit dem Publisher festgelegt. Der Preis versteht sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

8.4     Nach dem Beenden von Kampagnen und Erhalt des finalen Reportings können Beschwerden zwecks der Vergütung nicht mehr berücksichtigt werden.

 

9     Abrechnung

9.1     Der Publisher erhält vom uppr network in regelmäßigen Abständen eine Abrechnung. Das uppr network wird die Vergütung an den Publisher auszahlen, sofern die Vergütung für den abzurechnenden Berichtsmonat mindestens 25,00 € netto beträgt. Beträgt sie weniger als 25,00 € netto, wird uppr die Vergütung des Publishers erst in dem Monat auszahlen, in dem die Addition der fälligen Gutschriften auf dem Publisher-Konto mindestens 25,00 € netto ergibt. Für jede Auszahlung erstellt uppr eine ordnungsgemäße Gutschrift mit einer Fälligkeit von in der Regel 30 Tagen. Das Guthaben auf dem Publisher-Konto wird nicht verzinst.

9.2     Die Auszahlung der Vergütung stellt kein Anerkenntnis seitens uppr dar, dass den Gutschriften auf dem Publisher-Konto gültige Transaktionen gemäß diesen Bedingungen zu Grunde lagen. Soweit der Generierung einer Transaktion eine Manipulation oder Täuschung oder ein Verstoß gegen die Bedingungen des Partnerprogramms oder dieser Bedingungen zu Grunde lag oder aus anderen Gründen nach Prüfung eine gültige Transaktion gemäß diesen Bedingungen nicht festgestellt werden kann, ist uppr berechtigt, das Konto des Publishers binnen einer Frist von 12 Wochen nach Auszahlung zurück zu belasten oder den zur Auszahlung gelangten Betrag zurückzufordern. uppr bleibt auch nach dieser Frist die Rückforderung einer Zahlung vorbehalten, wenn uppr nachweist, dass der Auszahlung an den Publisher kein durch eine gültige Transaktion begründeter Vergütungsanspruch zu Grunde lag.

 

10     Laufzeit

10.1     Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann durch jeden Vertragspartner schriftlich per E-Mail oder Brief mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

10.2     uppr ist berechtigt, den Vertrag mit dem Publisher ordentlich mit einer Frist von einem Tag zum Ablauf einer Kalenderwoche zu kündigen und den Account des Publishers zu deaktivieren, wenn dieser in einem Zeitraum von 9 Monaten keinen Anspruch auf Auszahlung des Publisher-Guthabens gemäß Ziff. 8 erlangt hat.

10.3     Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt den Parteien vorbehalten. uppr ist berechtigt, bei schwerwiegenden oder nachhaltigen Verstößen des Publishers gegen diese Bedingungen, den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und den Account zu deaktivieren.

 

11     Vertragsstrafe

11.1     Im Falle von Verstößen des Publishers gegen seine Verpflichtungen aus den Absätzen 3, 4, 5 und 6 ist das uppr network berechtigt, etwaige vom Publisher erzielte, noch nicht ausgezahlte Vergütungen einzubehalten sowie im Zeitraum des Verstoßes bereits ausgezahlte Vergütungen zurückzufordern. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche durch uppr bleibt vorbehalten. Verstöße gegen diese Verpflichtungen berechtigen uppr zur außerordentlichen Kündigung der Zusammenarbeit.

11.2     Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtungen des Publishers aus den Absätzen 1, 2, 3 und 4 dieser Vereinbarung, verpflichtet sich der Publisher, eine durch die uppr GmbH nach billigem Ermessen zu bestimmende Vertragsstrafe an diese zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe ist im Streitfall durch das zuständige Gericht auf deren Billigkeit zu prüfen.

 

12     Referenzen

12.1     Eine Nennung der Kampagne und/oder des Advertisers als Referenz ist nur nach schriftlicher Freigabe durch uppr gestattet.

 

13     Datenschutz und Geheimhaltung

13.1     Der Publisher beachtet im Rahmen seiner Tätigkeiten für uppr die jeweils gültigen Bestimmungen betreffend den Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Darüber hinaus beachtet der Publisher weitergehende Bestimmungen betreffend Datenschutz, die in den jeweiligen Teilnahmebedingungen der Affiliate-Programme formuliert sind.

13.2     Insbesondere informiert der Publisher den Nutzer über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung von Daten in allgemein verständlicher Form durch eine Datenschutzerklärung. Dies bezieht sich vor allem auf die Erhebung und Speicherung von IP-Adressen sowie den Einsatz von Cookies.

13.3     Sollte der Publisher personenbezogene Daten von seinen Nutzern über ein Eingabeformular erheben, hat er Pflichtfelder sowie freiwillige Angaben angemessen zu kennzeichnen. Die erhobenen Formulardaten sind ausschließlich auf verschlüsseltem Weg zu erheben bzw. zu übertragen.

13.4     Werden laut DSGVO personenbezogene Daten durch den Publisher verarbeitet, verpflichtet sich dieser uppr aktiv darauf hinzuweisen und eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung mit uppr zu unterzeichnen.

13.5     Der Publisher verpflichtet sich, Informationen über den Inhalt dieser Partnerschaft sowie sämtliche ihm im Rahmen dieser Partnerschaft bekannt gewordenen Daten und Zahlen nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen, soweit solche Informationen nicht bereits öffentlich bekannt oder zugänglich sind oder werden, es sei denn, die Offenlegung ist aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben zwingend erforderlich. Im Gegenzug verpflichtet sich uppr, die individuellen Leistungsdaten des Publishers ohne dessen Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen, soweit solche Informationen nicht bereits öffentlich bekannt oder zugänglich sind oder werden, es sei denn, die Offenlegung ist aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben zwingend erforderlich.

13.6     Die vorgenannten Regelungen gelten auch nach Beendigung des der Partnerschaft zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt weiter.

 

14     Verwendung von personenbezogenen Daten durch uppr

14.1     uppr verwendet die vom Publisher im Zusammenhang mit seiner Registrierung und die während der Nutzung des uppr networks erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten, die ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung (Art. 6 (1) b DSGVO), aus gesetzlichen Pflichten (Art. 6 (1) c DSGVO), und aus berechtigten Interessen.

Art der verarbeiteten Daten:

  • Kontaktdaten: Telefonnummer, Email-Adresse
  • Bestandsdaten wie Vor- und Nachname, Firma, Adresse
  • Vertragsdaten: Kontodaten, Steuerangaben wie Steuernummer und UST-ID
  • Website

Detaillierte Informationen betreffend die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch uppr sind in der Datenschutzerklärung auf http://uppr.de/datenschutz/ einsehbar oder werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

Dem Publisher ist bekannt, dass uppr oder der Advertiser im Rahmen der Zusammenarbeit entsprechend den Erfordernissen direkten Kontakt per Brief, E-Mail oder Telefon aufnehmen darf.

 

15     Änderungen des Allgemeinen Geschäftsbedingungen

15.1     uppr behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die Änderungen oder die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilt uppr dem Publisher per E-Mail mit. Die Änderungen bzw. die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der E-Mail widerspricht. uppr wird dem Publisher in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen der Untätigkeit des Nutzers gesondert hinweisen.

 

16     Schlussbestimmungen

16.1     Soweit zwischen uppr und dem Publisher nicht anders vereinbart, bedürfen Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen zur Wirksamkeit der Schriftform.

16.2     Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von uppr übertragen werden.

16.3     Auf diese AGB und die vertragliche Beziehung mit dem Publisher findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

16.4     Als Gerichtsstand gilt Essen als vereinbart, sofern der Publisher Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs (HGB) ist.

16.5     Soweit einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

16.6     Beide Parteien vereinbaren absolutes Stillschweigen bezüglich der vereinbarten Konditionen.

 

Stand: Mai 2018